Die Gleitzonenregelung, bei der Arbeitnehmer lediglich einen reduzierten, progressiv-ansteigenden Arbeitnehmeranteil zahlen müssen, gilt seit 01.04.2003.
1Liegt eine Mehrfachbeschäftigung vor, dann geben
Sie hier bitte die Summe der versicherungspflichtigen Arbeitsentgelte aus den
anderen Beschäftigungen ein.
2Kinderlose Mitglieder der Sozialen Pflegeversicherung
zahlen ab 1. Januar 2005 einen Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten.
Der erhöhte Beitrag ist nicht zu zahlen, wenn die Elterneigenschaft
nachgewiesen wird.